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21. Dezember 2018

Wansch/Heinreichsberger: Anlass-Flächenwidmung in Ottakring wird Fall für den Stadtrechnungshof

FPÖ fordert letztendlich die Aufhebung des Bezirksvertretungsbeschlusses wegen nicht rechtmäßigen Zustandekommens

In der Gallitzinstrasse 1, 1A, 3, 8-16, 1160 Wien, soll ein Schritt zur ortunüblichen Verbauung des Erholungs- und Naturraumes im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald gesetzt werden. Es geht um ca. 200 Wohneinheiten in 10 Blöcken, die bis zu 16 Metern hoch mitten im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald gebaut werden sollen.

Das Bauprojekt fällt zunächst durch eine extrem standortfremde Überdimensionierung auf. Die geplante Bauklasse III und geplante bis zu 70% Flächenverdichtung ist drei Mal (!) intensiver als die derzeitig im Liebhartstal am Fuße des Wilhelminenberges übliche Verbauung (BK I mit 7.5m Höhe und 25% Flächenverdichtung). Im Zuge einer Umsetzung des geplanten Bauprojektes infolge der neuen Flächenwidmung käme es auch zu einer massiven Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer. Entgegen dem Klimaschutz wird zudem ein weiterer Schritt zur Verbauung des Wilhelminenbergs ohne künftige Rechtssicherheit für die Anrainerinnen und Anrainer gesetzt. Weder wurde im Zuge der Vorlage des „Gründruckes“ noch im Rahmen der Stellungnahmen zum „Rotdruck“ ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingeleitet, welches aber laut Masterplan Partizipative Stadtentwicklung vorzunehmen gewesen wäre. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser überdimensionierte Monsterbau ein Präjudiz für weitere Monsterbauten im Grüngürtel werden wird.

Besonders gravierend sind die schwerwiegenden Mängel im Ablauf des Flächenwidmungsverfahrens als auch die Anlasswidmung, beides wesentliche Grundlagen für das Prüfersuchen an den Stadtrechnungshof. Allen voran steht die ungeklärte Frage im Raum, ob in der MA 21 bereits vor Veröffentlichung des „Rotdrucks“ eine „gutachterliche Stellungnahme zu Umweltschutz- und Naturschutzfragen“ vorlag, die nicht in den „Rotdruck“ eingearbeitet worden ist. Noch dazu wurde offenbar ein weiteres Gutachten erst nach Erstellung des „Rotdrucks“ in Auftrag gegeben, dessen Erkenntnisse der Bevölkerung zum Zeitpunkt ihrer Stellungnahmen nicht zugänglich waren.

„Der „Rotdruck“ ist daher nicht reif, dem zuständigen Gemeinderatsausschuss und in weiterer Folge dem Wiener Gemeinderat vorgelegt zu werden. Zuerst müssen diverse Gutachten sowie die über 1.000 negativen Stellungnahmen der Anrainer/innen eingearbeitet und rechtliche Bedenken ausgeräumt werden“, erklärt der FPÖ- Petitionsausschusssprecher, LAbg. Dr. Alfred Wansch. Er steht genauso wie der Ottakringer FPÖ-Klubobmann, Mag. Georg Heinreichsberger, vorbehaltlos hinter der Bürgerinitiative „Pro Wilhelminenberg 2030“. Heinreichsberger argumentiert angesichts der eklatanten Versäumnisse, warum das Projekt zurück an den Start muss: „Es geht hier um gleichheitswidrige Bevorzugung einzelner Bauträger als zukünftige Plangebietseigentümer, um sachlich nicht gerechtfertigte Anlasswidmung und um das Fehlen jeglicher Erhebung und Abwägung von wichtigen Rücksichten´“.

Die Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten haben daher den Stadtrechnungshof Wien ersucht, die Verwaltungsakten und Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Planänderungsverfahren nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.

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