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18. Februar 2019

Bezirksvorsteher verweigert Bürgerversammlung zu Flächenumwidmungen und Megabauprojekt Gallitzinstraße

ÖVP und FPÖ brachten im Dezember ein Verlangen auf Bürgerversammlung gemäß Wiener Stadtverfassung ein. Anlass sind mehrere Flächenumwidmungen in Ottakring, insbesondere die bevorstehende Umwidmung von 16.000m² ländlichem Gebiet auf Bauklasse III in der Gallitzinstraße, wo ein überdimensioniertes Megabauprojekt eines Bauträgers der Stadt Wien mit 200 Wohnungen droht. Mehr als 5.000 Bürger haben dagegen eine Petition der Bürgerinitiative Pro Wilhelminenberg 2030 unterschrieben. Der Bezirksvorsteher beruft sich nun auf ein von ihm in Auftrag gegebenes angebliches Gutachten des Rechtsdienstes der Stadt Wien, das zeigen soll, dass er mit den Menschen nicht sprechen muss und eine Bürgerversammlung verhindern darf. Der Bezirksvorsteher forderte heute Früh in der Präsidiale seinen Büroleiter auf, das angebliche Gutachten vorzulesen, will es aber nicht aus der Hand geben, sodass dessen Inhalt nicht überprüft werden kann.
ÖVP Ottakring Obmann Stefan Trittner: "Der ganze Vorgang ist absolut unüblich. Das zeigt auch der Vergleich mit anderen Bezirken. Während Bezirksvorsteher in anderen Bezirken regelmäßig Bürgerversammlungen abhalten, hat Herr Prokop offenbar Angst vor einer Diskussion mit den zurecht erzürnten Ottakringern und verweigert unter Verweis auf ein von ihm beauftragtes Gutachten erneut eine Bürgerversammlung. Dubioser und absurder geht es eigentlich nicht mehr. Wer nur mehr Fototermine wahrnimmt, aber sich keiner inhaltlichen Diskussion stellt, ist als Bezirksvorsteher an der falschen Stelle."
Bezirksvorsteher-Stellvertreter (FPÖ), Michael Oberlechner: „Es zeigt sich abermals, was bei zahlreichen Bauprojekten im Bezirk bereits der Fall war, dass nämlich keine Transparenz bei Bauangelegenheiten und Flächenumwidmungen gewünscht ist und daher Perspektivenkonzepte als Vertrauensschutz für die Anrainer bewusst abgelehnt werden."
"Es ist unverständlich", so FPÖ-Klubobmann Georg Heinreichsberger, "dass ein Verlangen auf Bürgerversammlung „zur umfassenden Information und Diskussion über aktuelle und weitere geplante Flächenumwidmungen im Bezirk“ nicht im Interesse des Bezirkes gelegen sein soll. Wenn wesentliche Instrumente der Bürgerbeteiligung mit solch hanebüchenen Argumenten ausgehebelt werden, dann soll man den Menschen im Bezirk gleich sagen, dass man keinen Wert auf ihre Meinung legt."
FPÖ und ÖVP kommen nun dem Bezirksvorsteher und zu erwartenden Vorwürfen unzulässiger Formulierungen zuvor und veröffentlichen den Wortlaut ihres Verlangens, der klar zeigt, dass das Verlangen verfassungskonform eingereicht wurde:
VERLANGEN auf Abhaltung einer Bürgerversammlung laut § 104c Abs 2 der Wiener Stadtverfassung
Die unterfertigenden Bezirksräte (1/5 der Mitglieder der Bezirksvertretung) verlangen laut § 104c Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Abhaltung einer Bürgerversammlung zur umfassenden Information und Diskussion über aktuelle und weitere geplante Flächenumwidmungen im Bezirk, insbesondere wo im Bezirk wann in welchem Ausmaß beabsichtigt wird, umzuwidmen. Dabei sollen auch die Auswirkungen des Flächenwidmungsplanes Planentwurf Nr. 8197 (geplantes Bauvorhaben am Areal Gallitzinstraße 8-16), u.a. im Hinblick auf Ortsüblichkeit, Verkehrsaufkommen und Auswirkungen auf die Umwelt, diskutiert werden.

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